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Betrieb der Medizintechnik

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Betrieb der Medizintechnik

Medizintechnik bildet das Rückgrat einer effizienten Patientenversorgung. Moderne Diagnose-, Therapie- und Überwachungssysteme sind wesentlich für den Fortschritt in der Medizin. Der Betrieb von Medizintechnik erfordert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch ein strukturiertes technisches und organisatorisches Management. Ein risikoorientiertes Vorgehen, regelmäßige Wartungen sowie ein sorgfältiges Qualitätsmanagement sind unerlässlich, um den hohen Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit gerecht zu werden. Zudem stellen wirtschaftliche Aspekte (Investitionsplanung, Kosteneffizienz) und eine enge Zusammenarbeit zwischen Technik, Medizin und Pflege wichtige Erfolgsfaktoren dar.

Themen wie Digitalisierung, Vernetzung und Künstliche Intelligenz prägen die Medizintechnik weiter. Zugleich steigen Anforderungen an Datenschutz und Cybersecurity. Betreiber sollten daher frühzeitig in moderne Infrastrukturen und Schulungsprogramme investieren, um weiterhin eine sichere, effiziente und rechtskonforme Versorgung zu gewährleisten.

Internationale Regulierungen

  • US-amerikanische FDA-Anforderungen: In den USA regelt die Food and Drug Administration (FDA) den Marktzugang und die Überwachung von Medizinprodukten über ein Klassifizierungssystem, das von Premarket Notifications (510(k)) bis zur Premarket Approval (PMA) reicht. Hersteller müssen zudem die Quality System Regulation (21 CFR Part 820) einhalten.

  • Globale Harmonisierung: Die International Medical Device Regulators Forum (IMDRF) arbeitet auf eine Angleichung der regulatorischen Vorgaben für Medizinprodukte hin, sodass länderspezifische Anforderungen Schritt für Schritt harmonisiert werden.

Europäische Gesetze und Vorschriften

  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR): Kern der europäischen Regulierung für das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Medizinprodukten. Die MDR legt verbindliche Anforderungen an Sicherheit, Leistung und klinische Bewertung fest.

  • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG): Umsetzung der MDR-Anforderungen auf nationaler Ebene. Regelt ergänzend klinische Prüfungen, Überwachung und Zuständigkeiten der Behörden.

  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Konkretisiert die Pflichten des Betreibers. Darin enthalten sind Vorgaben zu Bestandsverzeichnis, Einweisungen, sicherheitstechnischen Kontrollen (STK), messtechnischen Kontrollen (MTK) und Dokumentationsanforderungen.

Nationale Vorschriften und Normen

  • DGUV Vorschrift 3: Regelt die elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln und findet auch für elektrische Medizingeräte Anwendung.

  • Risikomanagement nach DIN EN ISO 14971: Zentraler Standard für Hersteller, der auch Betreibern grundlegende Prinzipien für Gefährdungsbeurteilung und Risikoüberwachung liefert.

  • Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis: Für bestimmte Produkte (z. B. lebenserhaltende Systeme) müssen Betreiber ein Medizinproduktebuch führen. Im Bestandsverzeichnis werden alle Geräte einer Einrichtung erfasst.

Betreiberverantwortung

  • Gerätezulassung: Betreiber dürfen ausschließlich ordnungsgemäß zugelassene und gekennzeichnete Geräte (CE-Kennzeichnung in Europa, ggf. FDA-Freigabe in den USA) einsetzen.

  • Einweisungspflicht: Nur eingewiesene Personen dürfen Medizinprodukte bedienen. Die Einweisung und deren Dokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben.

  • Meldepflicht: Vorkommnisse oder Verdachtsfälle, die Patientensicherheit beeinträchtigen könnten, müssen umgehend an Behörden und Hersteller gemeldet werden.

  • Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte: Koordiniert Sicherheitsthemen, dient als Bindeglied zwischen Behörde, Hersteller und internen Abteilungen.

Sicherheitsanforderungen

  • IEC 60601-Serie: Legt grundlegende Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Medizingeräte fest (z. B. IEC 60601-1 für Allgemeinteile und Spezialnormen für spezifische Geräte).

  • IEC 62353: Gilt für wiederkehrende Prüfungen zur elektrischen Sicherheit im laufenden Betrieb.

  • DIN EN ISO 13485: Qualitätssicherungsnorm für Hersteller und teils auch Dienstleister, die Instandhaltungs- oder Serviceprozesse für Medizinprodukte übernehmen.

Wartung und Instandhaltung

  • Regelmäßige Prüfungen: Betreiber müssen die vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Prüfintervalle einhalten (z. B. sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen).

  • Kalibrierung: Messtechnische Einrichtungen (Laborgeräte, Blutdruckmesssysteme etc.) benötigen turnusgemäße Kalibrierungen, um exakte Messergebnisse zu garantieren.

  • Serviceverträge: Häufig sind Service- und Wartungsverträge mit den Herstellern sinnvoll, um Originalersatzteile und qualifiziertes Personal sicherzustellen.

  • Dokumentation: Jedes Wartungs- und Reparaturereignis muss im Medizinproduktebuch bzw. in einem zentralen Wartungsmanagementsystem vermerkt werden.

Qualitätsmanagement

  • Prozessorientiertes QMS: Die Implementierung eines QMS nach DIN EN ISO 13485 oder ISO 9001 schafft einheitliche Abläufe, minimiert Fehler und schafft Transparenz.

  • Audits und Kontrollen: Regelmäßige interne und externe Audits überprüfen die Wirksamkeit des Qualitätsmanagements und identifizieren Verbesserungspotenziale.

  • Rückverfolgbarkeit: Mithilfe einer eindeutigen Gerätekennzeichnung (Unique Device Identification, UDI) kann jedes Produkt von der Herstellung bis zur Außerbetriebnahme lückenlos verfolgt werden.

Lebenszyklusbetrachtung

  • Total Cost of Ownership (TCO): Eine umfassende Kostenbetrachtung über den gesamten Gerätelebenszyklus beinhaltet Anschaffung, Wartung, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien, Personalschulung und Entsorgung.

  • Investitionsplanung: Langfristige Planung der Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen. Hohe Investitionssummen (z. B. für MRT, OP-Roboter) benötigen eine sorgfältige Budgetierung und Nutzenbewertung.

  • Kosten-Nutzen-Analyse: Bewertet den klinischen Mehrwert (z. B. bessere Diagnostik, kürzere Behandlungszeiten) gegen die anfallenden Ausgaben.

Effizienzsteigerung und Kostensenkung

  • Wartungsoptimierung: Vorausschauende Instandhaltungsmaßnahmen verringern Geräteausfälle und verlängern deren Nutzungsdauer.

  • Pooling und Sharing: Gemeinsame Nutzung teurer Geräte zwischen Abteilungen oder sogar mehreren Einrichtungen steigert Auslastung und senkt Stückkosten.

  • Ersatzteilmanagement: Rahmenverträge mit Lieferanten für Ersatz- und Verschleißteile können Beschaffungskosten senken.

Controlling und Reporting

  • Kennzahlen: Ausfallzeiten, Wartungsintervalle, Reparaturkosten und Nutzungsquoten als Indikatoren für Wirtschaftlichkeit und Qualität.

  • Transparente Kostenstellen: Abteilungsspezifische Kostenzuordnung für gezieltes Budgetmanagement und Messung von Optimierungspotenzialen.

Strukturen und Verantwortlichkeiten

  • Medizintechnik-Abteilung: Technische Planung, Beschaffung, Wartung, Prüfungen, Dokumentation und Schulung.

  • Medizinische Leitung: Definiert klinische Anforderungen, entscheidet über Gerätestandorte und priorisiert Investitionen.

  • Verwaltung/Einkauf: Zuständig für Budget, Ausschreibungen, Vertragsmanagement und Beschaffungsprozesse.

  • Sicherheitsbeauftragter: Zentrale Koordinations- und Meldefunktion für sicherheitsrelevante Vorkommnisse.

Prozessabläufe und Schulungen

  • Geräteanschaffung und Inbetriebnahme: Standardisierte Abläufe für Bedarfsanalyse, Produktbewertung, Bestellung, Installation und Freigabe.

  • Einweisung und Schulung: Nach MPBetreibV müssen Anwender vor Einsatz medizinischer Geräte eingewiesen werden. Regelmäßige Wiederholungsschulungen sorgen für aktualisiertes Fachwissen.

  • Auditierung und Korrekturmaßnahmen: Interne und externe Audits überprüfen Prozesse. Abweichungen werden systematisch durch Corrective and Preventive Actions (CAPA) behoben.

Dokumentationspflicht

  • Bestandsverzeichnis: Erfassung aller Medizinprodukte mit Informationen zu Typ, Standort, Seriennummer, Hersteller und Risikoklasse.

  • Medizinproduktebuch: Bei bestimmten risikobehafteten Geräten (z. B. Beatmungsgeräte, Defibrillatoren) ist ein Medizinproduktebuch mit Dokumentation aller Wartungen, Prüfungen und Einweisungen zu führen.

  • Rückverfolgbarkeit: Detaillierte Aufzeichnungen erleichtern Rückrufe (Field Safety Corrective Actions) und behördliche Kontrollen.

Interoperabilität und Vernetzung

  • IT-Integration: Immer mehr Medizinprodukte sind vernetzt und benötigen standardisierte Schnittstellen (z. B. HL7, DICOM) für Datenaustausch mit Krankenhaus- und Praxis-IT-Systemen.

  • IT-Sicherheit: Schutz vor Cyberangriffen und Datendiebstahl durch mehrstufige Sicherheitssysteme, Netzwerksegmentierung, regelmäßige Software-Updates und Patches.

  • IEC 80001-1: Bietet Leitlinien für das Risikomanagement von medizinischen IT-Netzwerken und die Gewährleistung von Patientensicherheit, Daten- und Systemsicherheit.

Beschaffung und Lieferanten

  • Lieferantenbewertung: Kriterien wie Servicequalität, Wartungsfreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Einhaltung regulatorischer Vorgaben entscheiden über die Auswahl.

  • Rahmenverträge: Langfristige Verträge mit Schlüsselanbietern können Beschaffung und Service optimieren.

  • Einkaufsprozesse: Enge Abstimmung zwischen Technik, Medizin und Verwaltung, um die Anforderungen an Funktionalität und Budget einzuhalten.

Kooperation mit Medizin und Pflege

  • Benutzerfreundlichkeit: Enge Abstimmung bei Geräteauswahl und -konfiguration, damit Produkte sich in die klinischen Abläufe integrieren.

  • Feedback-Kultur: Ärzteschaft und Pflegepersonal melden frühzeitig auftretende Probleme, die von Technik-Teams behoben werden können.

  • Fortbildung: Praxisnahe Schulungen und Workshops fördern einen sicheren, effizienten Umgang mit den Geräten.

Anforderungen an Bedienerfreundlichkeit

  • Gebrauchstauglichkeit: Produkte sollten intuitiv, ergonomisch und möglichst fehlertolerant ausgelegt sein, um Anwender zu entlasten.

  • Alarmmanagement: Geräte müssen eindeutige, priorisierte Alarmsignale geben, sodass das Pflegepersonal schnell reagieren kann.

Einweisung und Qualifizierung

  • Rechtliche Vorgaben: MPBetreibV schreibt Anwender- und Einweisungspflichten vor, vor allem bei komplexen oder sicherheitskritischen Geräten.

  • Dokumentation: Teilnahme an Schulungen ist nachzuweisen; nur entsprechend qualifizierte Personen dürfen Geräte bedienen.

  • Kontinuierliche Weiterbildung: Technologische Entwicklungen und Software-Updates machen fortlaufende Schulungsmaßnahmen erforderlich.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Klinische Prozesse: Medizin und Pflege geben Anforderungen vor, die Technik für die praktische Umsetzung (z. B. Wartungsplanung, Gerätekonfiguration) berücksichtigt.

  • Optimierte Patientenversorgung: Gemeinsames Ziel ist eine hohe Versorgungsqualität und Patientensicherheit, unterstützt durch verlässliche Medizintechnik.

  • Fehlermeldungen: Aktives Fehlermanagement fördert die Patientensicherheit und nachhaltige Gerätequalität.