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Mustergefährdungsbeurteilung in der Medizintechnik

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Mustergefährdungsbeurteilung Medizintechnik

Mustergefährdungsbeurteilung Medizintechnik

Diese Mustergefährdungsbeurteilung bezieht sich auf ein in Deutschland ansässiges Großunternehmen aus der Medizintechnikbranche mit etwa 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Unternehmen betreibt verschiedene Fertigungs- und Entwicklungsabteilungen sowie Logistik- und Servicebereiche. In den Produktionsanlagen und Laboren werden Medizinprodukte unter Einhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards (z. B. ISO 13485, MDR, GMP-Vorgaben) entwickelt, hergestellt, geprüft und gewartet.

Zweck des Dokuments ist es, alle relevanten Gefahren und Risiken umfassend zu erfassen und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu definieren und zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung dient als Leitfaden und muss den spezifischen Gegebenheiten und Prozessen kontinuierlich angepasst werden. Alle im Dokument genannten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine sind beispielhaft. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist unerlässlich, um die Gefährdungsbeurteilung lebendig und wirksam zu gestalten.

Sicherheitsaspekte bei Planung und Betrieb medizinischer Geräte

Grundlagen und branchenspezifische Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundvorschrift für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland, verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, deren Prüfungen und den Einsatz von Schutzmaßnahmen.

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Zentraler Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • Medizinproduktegesetz (MPG) und Verordnung (EU) 2017/745 (MDR): Regelt das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten sowie Verantwortlichkeiten der Hersteller und Betreiber.

  • Biostoffverordnung (BioStoffV): Wichtige Grundlage beim Umgang mit potenziell infektiösem Material in Laboren.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen, Kennzeichnung und Lagerung.

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Relevanz bei Röntgen-, Laser- und anderen strahlungserzeugenden Geräten.

  • ISO 13485: Qualitätsmanagementsystem für Medizinproduktehersteller.

  • DIN EN ISO 14971: Risikomanagement für Medizinprodukte.

  • DGUV Regelwerke, TRBS, TRGS (z. B. TRBS 1111, TRGS 510): Konkretisieren technische und organisatorische Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Ziele und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

  • Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten: Minimierung von Unfällen, Verletzungen und Berufskrankheiten.

  • Rechts- und Normenkonformität: Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und branchenspezifischen Normen (z. B. MDR, ISO 13485).

  • Sicherer Betrieb von medizinischen Anlagen und Prozessen: Garantiert Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte und deren Einsatz.

  • Steigerung der Prozesseffizienz: Sichere und gut organisierte Arbeitsplätze erhöhen Produktivität und Qualität.

  • Image und Wettbewerbsfähigkeit: Ein vorbildlicher Arbeitsschutz stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Belegschaft.

Geschäftsführung:

  • Trägt die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen.

  • Stellt personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen für den Arbeitsschutz bereit.

  • Erlässt verbindliche Richtlinien für alle Bereiche.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa):

  • Berät die Geschäftsführung und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

  • Unterstützt bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Führt regelmäßige Begehungen durch und prüft die Wirksamkeit von Maßnahmen.

Betriebsarzt/Betriebsärztin:

  • Führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.

  • Berät zum Gesundheitsschutz, ergonomischen Maßnahmen und hygienischen Anforderungen.

Führungskräfte (Abteilungsleiter, Teamleiter etc.):

  • Verantwortlich für die Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen.

  • Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten.

  • Überwachen die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben im Tagesgeschäft.

Beschäftigte:

  • Befolgen die Anweisungen und nutzen die bereitgestellte Schutzausrüstung.

  • Melden Gefährdungen, Unfälle und Beinaheunfälle.

  • Beteiligen sich aktiv an Verbesserungsprozessen.

Betreiberverantwortung

Gerade in der Medizintechnik gelten zusätzliche Vorgaben aus MDR, MPG und weiteren Vorschriften. Daraus resultieren folgende Pflichten:

  • Dokumentation und Prüfung von Medizinprodukten: Sicherstellen, dass alle Geräte regelmäßig nach den Vorgaben des Herstellers (z. B. Prüfungen, Kalibrierungen) gewartet werden.

  • Rückverfolgbarkeit und Vigilanz: Bei Reklamationen oder sicherheitsrelevanten Vorkommnissen (z. B. Produktfehler) muss eine lückenlose Dokumentation gewährleistet sein.

  • Organisation des Medizinproduktebeauftragten (bei Bedarf): Zuständig für Meldungen an Behörden, Überwachung der Produkte im Markt und Risikoanalysen.

  • Hygienemanagement: Speziell bei Geräten für den klinischen Einsatz und Sterilisationsprozessen.

Vorbereitung:

  • Sammlung aller relevanten Informationen (Prozessbeschreibungen, Betriebsanleitungen, Unfallstatistiken, Normen).

  • Bildung eines interdisziplinären Teams (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Führungskräfte, Mitarbeitende).

Gefährdungsermittlung:

  • Vor-Ort-Begehungen, Analyse von Arbeitsabläufen (z. B. Fertigung, Labor, Montage).

  • Befragungen der Beschäftigten, Durchsicht von Unfallmeldungen und Beinaheunfallberichten.

Risikobewertung:

  • Typischerweise mit einer Risiko-Matrix, z. B. Einstufung der Wahrscheinlichkeit (selten, gelegentlich, häufig, sehr häufig) und des Schweregrades (geringfügig, leicht, schwer, tödlich).

  • Ermittlung eines Risikowertes (Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Schweregrad).

Maßnahmenfestlegung:

  • Maßnahmen auswählen nach dem TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Personelle Maßnahmen).

  • Berücksichtigung der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (z. B. Substitution, Isolation, technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen und vor personenbezogenen Maßnahmen).

Dokumentation:

  • Jede Phase und jede Entscheidung wird schriftlich festgehalten, inkl. Verantwortlichkeiten und Fristen.

Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung:

  • Regelmäßige Überprüfung, ob Maßnahmen greifen und neue Gefährdungen entstehen (z. B. neue Anlagen, veränderte Prozesse).

  • Fortlaufende Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.

Mechanische Gefährdungen

  • Quetsch-, Scher- und Schnittstellen bei automatisierten Fertigungsstraßen, Montagebändern, Robotern oder Verpackungsmaschinen.

  • Transport und Logistik: Gefahr durch Gabelstapler, E-Hubwagen, Verladetechniken.

  • Scharfe Kanten an Bauteilen (insbesondere chirurgische Instrumente, metallische Prototypen).

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren auf Lagerbühnen, Treppen, Rampen oder nassen Böden.

Mögliche Beispiele zur Risikobewertung:

  • Häufigkeit: gelegentlich

  • Schweregrad: schwer (Verletzungsrisiko hoch)

  • Risikozahl: z. B. 3 (Wahrscheinlichkeit) × 4 (Schweregrad) = 12

Elektrische Gefährdungen

  • Hochspannungstests in der Endkontrolle von medizintechnischen Geräten (z. B. IEC 60601-Testgeräte).

  • Offene Verteilerkästen oder unzureichend gekennzeichnete elektrische Anlagen.

  • Fehlende oder defekte Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter, Isolierung).

  • Ladungssensitive Bereiche (ESD-Schutz) bei der Elektronikfertigung.

Mögliche Beispiele zur Risikobewertung:

  • Häufigkeit: selten

  • Schweregrad: tödlich

  • Risikozahl: z. B. 2 (Wahrscheinlichkeit) × 5 (Schweregrad) = 10

Biologische Gefährdungen

  • Umgang mit Zellkulturen, mikrobiellen Proben in F&E-Laboren.

  • Risiko einer Infektion oder Kontamination bei fehlerhaften Arbeitsmethoden oder unzureichenden Schleusen- und Belüftungssystemen.

  • Tierische oder humanbiologische Materialien (z. B. Blut, Gewebeproben) können infektiöse Erreger enthalten.

Gefahrstoffe und chemische Einwirkungen

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Produktion (Sterilisation, GMP-Bereich).

  • Lösemittel oder Klebstoffe in der Montage von Kunststoffkomponenten.

  • Korrosive oder sensibilisierende Stoffe (z. B. Säuren, Laugen).

  • Umgang mit Gasen in Sterilisationskammern (z. B. Ethylenoxid, H2O2).

Wichtige Maßnahmen:

  • Erstellen eines Gefahrstoffkatasters (inkl. Sicherheitsdatenblätter).

  • Kennzeichnung und getrennte Lagerung der Stoffe gemäß GefStoffV.

Brand- und Explosionsschutz

  • Feuergefahr durch brennbare Reinigungsmittel oder Lösungsmittel.

  • Elektrische Kurzschlüsse an Anlagen.

  • Explosionsfähige Atmosphären bei bestimmten Gasen (z. B. Ethylenoxid, Alkohol- oder Lösemitteldämpfe).

  • Lithium-Ionen-Batterien in medizinischen Geräten (Gefahr von Thermal Runaway).

Physische und ergonomische Belastungen

  • Schweres Heben und Tragen von Bauteilen, z. B. Rohmaterialien (Metalle, Kunststoffe).

  • Zwangshaltungen oder repetitive Handgriffe an Montage- und Prüfstationen.

  • Dauerhafte Bildschirmarbeit in Entwicklung und Verwaltung.

  • Arbeiten unter Lupe oder Mikroskop (Fine Assembly, QS) mit Belastung der Augen und Nackenmuskulatur.

Psychische Belastungen

  • Hohe Termin- und Qualitätsanforderungen (z. B. bei Entwicklungsprojekten oder Serviceeinsätzen).

  • Schichtarbeit in Produktion oder Labors (Schlafdefizite, Work-Life-Balance).

  • Kommunikationsprobleme oder mangelnde Abstimmung zwischen Abteilungen (Stress, Konflikte).

  • Langandauernder Zeitdruck, fehlende Pausenregelungen.

Spezielle Risiken in Reinräumen und GMP-Umgebungen

  • Kontaminationsrisiko durch Nichteinhaltung von Reinraumanforderungen (Partikeldichte, Keimbelastung).

  • Physische Belastung durch das Tragen von Reinraumkleidung (ggf. eingeschränkte Bewegungsfreiheit).

  • Über- oder Unterdruckbereiche als zusätzliche Belastung oder Barriere.

Laser-, Röntgen- und andere strahlungstechnische Gefährdungen

  • Laserklasse 3B oder 4 in R&D oder Produktionsprozessen (z. B. Laserbeschriftung, Laserschneiden).

  • Röntgenprüfanlagen zur Qualitätssicherung (z. B. CT-Scanning von Bauteilen).

  • Ultraschall- oder Hochfrequenzanwendungen in Forschung oder Produktion.

Technische Maßnahmen

  • Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen (Lichtschranken, Schutztüren, Not-Aus).

  • Absaug- und Lüftungsanlagen in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen oder erhöhter Partikelbelastung.

  • Abschirmung und Kennzeichnung von elektrischen Hochvoltbereichen, Laserbereichen.

  • ESD-Schutz (elektrostatisch ableitfähige Böden, Handgelenk-Erdungen, ESD-Kleidung).

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung (höhenverstellbare Tische, Greifhilfen, Hebehilfen).

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeits- und Verfahrensanweisungen (SOPs): Klare Beschreibungen zu allen Standardprozessen, insbesondere bei GMP/ISO 13485.

  • Gefahrstoff- und Biostoffkataster inkl. korrekter Lagerung, Kennzeichnung und Entsorgung.

  • Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung zur Reduzierung von Ermüdung.

  • Notfallpläne und Evakuierungskonzepte: Spezifische Anweisungen für Brandfall, Gasaustritt oder andere Notfälle.

  • Zutrittsregelungen für sensible Bereiche (Reinraum, Strahlenschutzbereiche).

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Atemschutz (z. B. FFP-Masken in Reinräumen oder Gefahrstoffbereichen), Augenschutz, Gehörschutz.

  • Arbeitskleidung für Reinräume (Hauben, Overalls, Mundschutz, Überschuhe).

  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. Bildschirmarbeitsplatz, Impfungen bei Biostoffen).

  • Schulungen und Unterweisungen: Umgang mit Gefahrstoffen, elektrischem Strom, Lasern und Strahlenquellen.

Besondere Anforderungen für Prüf- und Messtechnik

  • Kalibrierungsintervalle und Dokumentation für Prüfgeräte gemäß ISO 13485.

  • Überwachung strahlungsintensiver Prüfstände (Röntgen, Laser) durch Strahlenschutzbeauftragte.

  • Freischalt- und Lockout-Tagout-Verfahren bei Wartung und Reparatur.

Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen

  • Kontrollbegehungen: Regelmäßige Betriebsrundgänge durch Sicherheitsfachkraft, Führungskräfte und Betriebsarzt.

  • Unfall- und Beinaheunfall-Analysen: Untersuchung der Ursachen und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

  • Mitarbeiterfeedback: Durch Sicherheitsgespräche, Workshops, Vorschlagswesen.

  • Risikobeurteilung vor und nach Implementierung: Neue Risikoeinstufung zeigt, ob das Risiko im akzeptablen Bereich liegt.

Unterweisung und Schulung

  • Jährliche Sicherheitsunterweisung (gesetzlich vorgeschrieben) für alle Beschäftigten und aufgabenspezifische Unterweisungen nach Bedarf.

  • Fachspezifische Schulungen: Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeit in Reinräumen, Strahlenschutzunterweisungen.

  • Ersthelferausbildung und Brandschutzhelferausbildung.

  • Ergonomie-Schulungen (Rückenschule, gesundes Arbeiten am Bildschirm).

  • Stressmanagement und Kommunikation: Workshops und Coachings zur Reduktion psychischer Belastungen.

Muster-Formblatt „Gefährdungsbeurteilung“

Unternehmen: Musterfirma Medizintechnik GmbH

Abteilung/Bereich: z. B. Reinraumfertigung, Testlabor, Montage

Verantwortliche Person: …

Erstellt durch (Name/Funktion): …

Datum: …

Nr.

Tätigkeit/Arbeitsbereich

Mögliche Gefährdung

Ursache

Wahrscheinlichkeit

Schwere

Risikozahl (W×S)

Maßnahme

Verantwortlich

Frist

Stand

1

Montage an halbautomatischer Linie (Roboterarm)

Quetsch- und Schergefahr

Fehlen einer durchgängigen Schutzeinhausung

3

4

12

Nachrüstung Schutzeinhausung, Installation Lichtschranke

Produktionsleitung

30.06.2025

Offen

2

Testlabor: Hochvolttest gemäß IEC 60601

Stromschlag

Keine eindeutige Freigabe-/Freischalt-Prozedur

2

5

10

SOP für Lockout-Tagout, spezielle Kennzeichnung

E-Technik-Leitung

15.08.2025

Offen

3

Umgang mit Desinfektionsmitteln im Reinraum (ISO 7)

Verätzungen, Atemwegsreizungen

Unzureichende Schutzkleidung, mangelhafte Lüftung

3

3

9

Verbesserung der Lüftung, PSA (Atemschutz, Handschuhe)

Reinraummanagement

31.05.2025

Offen

4

Laserbeschriftung (Laserklasse 4)

Augen- und Hautschäden, Brandgefahr

Fehlende Schutzbrille und Abschirmung, falsches Layout

3

4

12

Laser-Schutzgehäuse, Laser-Schutzbrillen, TÜV-Prüfung

Produktionsleiter

15.07.2025

Offen

5

Röntgenprüfung von Bauteilen in QS-Abteilung

Strahlenexposition

Fehlende Abgrenzung, keine Überwachung durch Dosimeter

2

4

8

Einführung Dosimeter, Strahlenschutzunterweisung

Strahlenschutzbeauf

01.09.2025

Offen

(W=1–5 für Wahrscheinlichkeit, S=1–5 für Schweregrad, Risikozahl=Produkt W×S; je nach Unternehmensvorgabe kann die Skala angepasst werden.)

Muster-Maßnahmenkatalog

Unternehmen: Musterfirma Medizintechnik GmbH

Abteilung/Bereich: z. B. Reinraumfertigung, Testlabor

Version: 1.0

Datum: …

Nr.

Maßnahme

Status

Verantwortlich

Fällig bis

Bemerkung

1

Einbau einer Schutzeinhausung am Roboterarm

Offen

Produktionsleitung

30.06.2025

Angebot des Herstellers einholen

2

Erstellung SOP „Hochvolttest“ mit Freigabeverfahren

In Bearbeitung

E-Technik-Leitung

15.08.2025

Abstimmung mit QS und SiFa erforderlich

3

Erneuerung der Lüftung im Reinraum (techn. Upgrade)

Offen

Reinraummanagement

31.05.2025

Budgetierung und Planung in Abstimmung mit Bauabteilung

4

Beschaffung Laser-Schutzgehäuse und zertifizierter Brillen

Offen

Produktionsleiter

15.07.2025

Angebot diverser Hersteller anfordern

5

Einführung Dosimeter in Röntgenbereich, Unterweisung QS-Team

Offen

Strahlenschutzbeauf.

01.09.2025

Dosimeter-Bestellung, Schulungstermine festlegen

6

Schulung zu Gefahrstoffumgang in F&E-Labors

Offen

SiFa, Laborleitung

01.10.2025

Dokumentation in LMS (Learning Management System)

Fortlaufende Aktualisierung und Verbesserungsprozesse

  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungs-Reviews: Mindestens jährlich oder bei Veränderungen (neue Maschinen, Verfahren, Organigramm).

  • Interdisziplinäres Team überprüft, ob alle Risikobereiche abgedeckt sind.

  • Unfallauswertung: Unfälle und Beinaheunfälle analysieren, Ursachen ermitteln, Korrekturmaßnahmen ableiten.

  • Kontinuierliche Verbesserung (KVP): Einbinden der Beschäftigten durch Vorschlagssysteme, Workshops, Team-Meetings.

  • Dokumentation der Verbesserungsmaßnahmen im Maßnahmenkatalog.

Beispiele für spezifische Prüflisten

  • Checkliste zur Inbetriebnahme von neuen Anlagen: Enthält u. a. Prüfung von Schutzeinrichtungen, Stromversorgung, Zulassungen und Dokumentationen.

  • Checkliste für Unterweisungen im Labor: Themen wie Laborkleidung, Abfallmanagement, Arbeit an Sicherheitswerkbänken.

  • Checkliste für Brandschutzübungen: Flucht- und Rettungswege, Löschmittel, Sammelpunkte.

Formularvorlagen

  • Unfall- und Beinaheunfall-Bericht: Detaillierte Dokumentation von Vorfällen zur späteren Analyse.

  • Prüfprotokoll für elektrische Anlagen: Dokumentation der Messwerte, Isolationsprüfungen, Funktionsprüfungen.

  • Dosimeter-Dokumentation: Übersicht, welche Personen wann und wie lange mit Röntgenstrahlung in Berührung kamen.

Skala für Wahrscheinlichkeit (W):

  • 1 = sehr selten (einmal in 5–10 Jahren)

  • 2 = selten (einmal in 2–5 Jahren)

  • 3 = gelegentlich (mehrmals pro Jahr)

  • 4 = häufig (monatlich)

  • 5 = sehr häufig (wöchentlich oder täglich)

Skala für Schweregrad (S):

  • 1 = Bagatelle (keine Ausfallzeit)

  • 2 = Leicht (eine Woche Ausfall)

  • 3 = Mittel (mehrwöchige Ausfallzeit)

  • 4 = Schwer (monatelange Ausfallzeit, Invalidität)

  • 5 = Tödlich (Eintritt Todesfall möglich)

(Die genaue Definition kann unternehmensindividuell festgelegt werden.)