Medizintechnik: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Medizintechnik
Medizintechnik umfasst ein breites Spektrum an Produkten und Systemen, die in der Patientenversorgung, der Diagnostik, der Therapie und dem Monitoring zum Einsatz kommen. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Geräte (Dialysemaschinen, Infusionspumpen, Beatmungsgeräte), Diagnose- und Überwachungseinrichtungen (EKG, MRT, Röntgenanlagen, Ultraschall), OP-Instrumente oder medizinische Software. Eine Gefährdungsbeurteilung für Medizintechnik ist unerlässlich, da der Einsatz medizinischer Geräte und Systeme hohe Sicherheitsansprüche an Personal und Patienten stellt. Sichere, zuverlässige Funktion von Medizintechnik schützt nicht nur Patienten, sondern auch Beschäftigte. Sorgfältige GBU verhindert Unfälle, maximiert Hygiene- und Gerätesicherheit und erfüllt gesetzliche Vorschriften.
In der Medizintechnik sind besondere Gefährdungen (Strom, Infektion, Strahlung, mechanische Risiken) zu beherrschen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher unverzichtbar und wird u. a. vom ArbSchG, der BetrSichV, der MPBetreibV und europäischen Vorschriften (MDR/IVDR) vorgeschrieben. Typische Maßnahmen umfassen technische Schutzsysteme (z. B. Alarmsysteme, Abschirmungen), Wartungs- und Prüfpläne (STK, MTK), Unterweisungen und Qualifizierungen des Personals, sowie klare Organisationsabläufe (Notfallkonzept, Hygieneplan). So wird sichergestellt, dass medizintechnische Geräte sicher, effektiv und im Sinne eines umfassenden Patienten- und Arbeitsschutzes betrieben werden.